Der Kreis der Unternehmen, die eine vermögenswirksame Leistung anbieten müssen, wird erweitert. Bisher waren nur Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern verpflichtet, ein Gewinnteilungsmodell einzuführen (Sparplan oder eine Prämie für Gewinn- oder Kapitalbeteiligung). Ab dem 1. Januar 2025 sind auch Unternehmen mit 11 bis 50 Beschäftigten dazu verpflichtet.
Die derzeit sehr umstrittene Rentenreform Frankreichs besteht aus den folgenden Hauptmassnahmen: - Das gesetzliche Rentenalter wird progressif ab dem 1.9.2023 von 62 auf 64 angehoben.
Vor dem Hintergrund der zu erwartenden Restrukturierungswelle ab September möchten wir hiermit auf ein wichtiges Thema für französische Unternehmen hinweisen, nämlich die Rückstellungen für Pensionszusagen bzw. der Versicherung dieser Verpflichtungen: auch genannt IFC oder „Indemnités de fin de carrière“.
Pünktlich zum 1. Januar soll in Frankreich die Reform des Systèmes der betrieblichen Zusatzrenten in Kraft treten.