Die Begeisterung für das superschnelle Flitzen mit dem « vélo » hat auch Frankreichs grosse Städte erreicht. Jeder der etwas auf sich und seinen Tagesplan hält, bemüht sich durch den KFZ Verkehr mittels der Beschleuniger (sprich elektrisches Fahrrad) zu kommen.
Der FGAO « Fonds de garantie des assurances obligatoires de dommages » ist ein privatrechtlicher französischer Investmentfond: einerseits zuständig für die Entschädigung von Verkehrsunfallopfern, bei denen die verantwortlichen Fahrer keine Versicherung haben; andererseits übernimmt der FGAO Erstattungen im Bereich der Kfz-Haftpflichtversicherung, wenn der Versicherer die Versicherungssumme nicht zahlen kann. Seit ein paar Jahren ist der FGAO in finanziellen Schwierigkeiten.
Wenn Sie mit Ihrem persönlichen e-mobilgerät (genannt « trottinettes électriques » oder « monocycle « = monowheel, oder speed bike, oder « gyropode » = segway, oder mini gyropode » = hoverboard) in Frankreich unterwegs sind, denken Sie bitte daran, dass diese, genauso wie jetzt auch in Deutschland, der Versicherungspflicht analog der KFZ Haftpflichten unterliegen.