Sie wollen in Frankreich eine Immobilie erwerben, neu bauen und evtl auch finanzieren? Wegen der schwierigen Materie - fremde Sprache, anderes Rechts und Versicherungssystem - bietet die Firma France-Immoconsult in Saarbrücken seit über zwei Jahrzehnten professionelle Hilfe bei der Verwirklichung Ihres Traums: dem Kauf oder Bau einer Immobilie in Frankreich an.
Der Staatsrat (Conseil d’Etat), die höchste verwaltungsgerichtliche Instanz Frankreichs, bringt Bewegung in das Dezennalhaftungsthema. Dies ist vor allem interessant und wichtig für Auftragnehmer die mit Unternehmen und Körperschaften des öffentliche Rechtes in Frankreich verhandeln und Verträge schliessen wollen.
Direktklage In Frankreich kennen wir die "direkte Klage" gegen den Versicherer des mutmaßlichen Schadensverursachers, insbesondere in den Bereichen der Pflichtversicherung. Der Kassationsgerichtshof hat nun außerhalb des in Artikel L 124-3 des Versicherungsgesetzes vorgesehenen Rahmens einen direkten Garantieanspruch eröffnet.
Damit ein Dezennalversicherungsschutz aktiviert werden kann (Bestimmungszweck und Standfestigkeit während 10 Jahren nach Abnahme), bedarf es der Charakterisierung eines Projektes als « Bauwerk » im Sinne des französischen Zivilrechts. Dies wurde nun am 8. Juni 2023 mit einer Grundsatzentscheidung des Kassationshofes (analog BGH) speziell hinsichtlich Photovoltaikanlagen ausdrücklich bestätigt.
Die Fernüberwachung (genannt « télésurveillance ») für Fälle des Einbruchdiebstahles, Wasserschäden, Brand oder Rauchentwicklung in Ihren Zweitwohnsitzen ist ein entscheidender Faktor in der Risikokontrolle und Schadenbegrenzung.