Die Fernüberwachung (genannt « télésurveillance ») für Fälle des Einbruchdiebstahles, Wasserschäden, Brand oder Rauchentwicklung in Ihren Zweitwohnsitzen ist ein entscheidender Faktor in der Risikokontrolle und Schadenbegrenzung.
Noch ein Unterschied zwischen dem deutschen und französischem Versicherungsrecht: Diese Police ist in der Regel in Frankreich ein fester Bestandteil der SACH-Versicherungspolice eines Unternehmens, das seine Betriebsstätte selbst nutzt.
Die automatische Auslösung der Wasserlöschanlage hat einen plastikverarbeitenden Betrieb in Ostfrankreich vor grösserem Schaden bewahrt. Der Brand an einer Maschine in der Nacht von Freitag auf Samstag konnte durch vier aufgeplatzten Sprinklerköpfe gelöscht und der Schadenumfang dadurch begrenzt werden. Jedoch funktionierte die Alarmweiterschaltung an die Feuerwehr - oder zumindest den Notdienst des Betriebes - nicht.
Die Anmietung, Zur-Verfügung-Stellung oder auch zeitweise gratis-Nutzung von Fläche oder Raum unterliegt in Frankreich den einschlägigen Bestimmungen des code civil. D.h.: Egal ob es sich um eine Mit-Eigentümer-Gemeinschaft eines Wohnhauses oder Büros handelt oder die Anmietung einer Lagerfläche, der Eigentümer hat sich der Haftung für das gesamte Objekt auszusetzen in dem sein Eigentum, mobil oder immobil, sich befindet.
Mehr und mehr Bauunternehmen zieht es auf den französischen Markt, doch bereits vor Baubeginn präsentiert sich dort die erste große Hürde: die Notwendigkeit einer sogenannten „Assurance Décennale“. Jedes Bauunternehmen, das in einem direkten vertraglichen Verhältnis mit dem Bauherrn steht, unterliegt einer 10-jährigen Gewährleistungspflicht für Schäden am Bau.