Pünktlich zum 1. Januar soll in Frankreich die Reform des Systèmes der betrieblichen Zusatzrenten in Kraft treten.
Aus dem alten Gewirr von verschiedenen Produkten für diverse Berufs- und Hierarchiestufen unter unterschiedlichen Bemessungsgrenzen und steuerlichen Absetzmöglichkeiten soll ein einheitliches transparentes System entstehen...was dem Staat erlaubt die Steuer direkter und schneller mittels Quellenerhebung zu erhalten.
Allgemein beschrieben, wird es ein Rentenprodukt geben, was in drei Anwendungen sich aufteilt:
1. Eine Sammelrentenansparplan, alimentiert durch den Arbeitgeben (freiwillige Zahlungen, Gewinnbeteiligungen oder Zielerreichungszahlungen);
2. Einen indviduellen Ansparplan durch Pflichtbeiträge des AG und des AN,
3. Einen individuellen Ansparplan durch freiwillige Zahlungen des AN.
Die Auszahlungen werden, je nachdem, als Einmalzzahlung oder Rente erfolgen.
Eine präzise Anzahl von Tatbeständen (Heirat, Arbeitslosigkeit, Erwerb des Hauptwohnsitzes) ermöglicht die vorzeitige, vor Erreichung des Rentenalters, Fälligkeit, Erlangung von Teil-oder Gesamtbeträgen aus diesen Sparplänen.
Die Einkommenssteuerliche Behandlung der eingezahlten Beiträge für die Angestellten ist auf die jeweilige Bemessungsgrenze maximiert,bzw. befreit, sofern es sich um Gewinnanteile oder Zielerrecihungszahlen handelt.
Die EK-Steuer bei Ablauf für die Begünstigten wird noch festzusetzen sein.
Ebenso die Einzelheiten der sozialversicherungsrechtlichen Behandlung der AG - Betriage.
Fazit: es wird ein “heisser “Sommer in der Nationalversamlung. Wir bleiben dran.