Änderung der Kündigungsmodalitäten: Neue Kündigungswege
Gemäß dem Gesetz n°2019-733 vom 14. Juli 2019 wurden die Kündigungsmöglichkeiten für Vorsorge- und Krankenversicherungen in Frankreich, ungeachtet des Kündigungsgrundes, für Versicherungsnehmer ausgeweitet.
Die Vertragsbestimmungen ändern sich wie folgt:
Jährliche Kündigungsfrist bei Kündigung durch den Versicherungsnehmer
Die Kündigung durch den Versicherungsnehmer kann bis zum 31. Oktober des laufenden Jahres beim Versicherer eingereicht werden. Die Kündigung kann auf dem vom Versicherungsnehmer gewählten Weg erfolgen:
- Entweder per Brief oder anderem dauerhaften Datenträger, insbesondere per EMail
- Als Rücktrittserklärung beim Hauptsitz oder beim Repräsentanten des Versicherers
- Als außergerichtliches Schriftstück.
Der Versicherer muss den Empfang der Kündigung schriftlich bestätigen.
Das neue Gesetz gilt für Privatversicherungen, nicht für verpflichtende betriebliche Kollektivversicherungen. Nach Ablauf des ersten Jahres ist hier die Kündigung zu jedem Zeitpunkt möglich.
Diese Maßnahme tritt am 1. Dezember 2020 in Kraft und betrifft alle zu diesem Zeitpunkt laufenden Versicherungen und Verträge und jene, die nach diesem Zeitpunkt abgeschlossen werden