Gute Neuigkeiten für das Gaststättengewerbe: Der Versicherungskonzern AXA hat sich mit mehreren hunderten Restaurantbesitzern darauf geeinigt, einen großen Teil ihrer Betriebsverluste im Zusammenhang mit der Covid-19 Krise auszugleichen, wie der Konzernchef Thomas Buberl in dieser Woche mitteilte.
Grund der Debatte war die Frage, ob „Betriebsverluste ohne zugrundeliegende Schäden“, wie sie vielen Betrieben durch den Lock-Down entstanden sind, in der Betriebsschließungsversicherung abgedeckt seien und ausgeglichen werden.
Dem Wortführer der Debatte, Restaurantbesitzer Stéphane Manigold, waren durch die vorrübergehende Schließung seiner Restaurants Betriebsverluste in Höhe von 1 Million Euro entstanden. Manigold reichte Klage gegen den AXA-Konzern ein, welcher jegliche Entschädigungsansprüche zurückgewiesen hatte.
Das daraus resultierende positive Gerichtsurteil für Manigold ist für viele weitere Restaurantbesitzer eine erfreuliche Entscheidung - laut Angaben von AXA wurden bereits 600 Einigungen unter den insgesamt 1700 betroffenen Kunden erreicht.
In Deutschland führen Allianz&Co eine analoge Auseinandersetzung zu den Betriebsschließungsversicherungen. Die Versicherer argumentieren, dass der Versicherungsschutz nur dann bestehe, wenn eine tatsächliche Infektion ausgebrochen sei, nicht aber bei vorsorglichen Schutzmaßnahmen wie dem Corona-Lockdown. Den deutschen Versicherern steht nun eine Klagewelle bevor. Das Beispiel der AXA Frankreich und ein erstes Urteil des Landesgerichts Mannheim geben den Gastronomen und Hoteliers dabei Rückendeckung.