Zwei neue Urteile des französischen Kassationsgerichtshofes bringen Klarheit bezüglich der Verjährungsfrist von Regressansprüchen zwischen zwei Baufirmen bzw. Baufirmen und ihren Unterauftragnehmern.
Bisher wurde häufig die Ansicht vertreten, dass für Baufirmen die gleiche Verjährungsfrist gelte wie für Bauherren, nämlich 10 Jahre nach Abnahme der Bauarbeiten (Artikel 1792-4-3 Code Civil).
Demgegenüber hat der französische Kassationsgerichtshof nun entschieden, dass für Baufirmen die Bestimmungen von Artikel 2224 Code Civil angewandt werden müssen: Demnach verjähren die Regressansprüche unter Baufirmen bzw. Subunternehmern fünf Jahre nach der Kenntnisnahme des Schadens, auf dem der Haftungsanspruch basiert.
Sollte also der Fall eintreten, dass eine Baufirma vom Bauherren kurz vor Ablauf der Zehnjahresgarantie haftbar gemacht wird, hat sie in Folge dieser Entscheidung ihrerseits die Möglichkeit, eventuelle Gewährleistungsansprüche gegenüber Subunternehmern geltend zu machen.
Unsere Erfahrung ist, dass viele Unternehmen der Auffassung sind, vom Problem der Dezennalhaftung und oder der Versicherungspflicht nicht betroffen zu sein, weil sie als Sub- oder Nachunternehmer einsteigen. Dies ist aber ein fataler Trugschluss. Denn die oben ausgeführte Gerichtsentscheidung bedeutet, dass Unternehmen sogar bis zu 15 Jahre nach dem Bauprojektende noch immer im Risiko einer Inhaftungsnahme stehen können.
Es ist daher wichtig, sich mit der Thematik eingehend zu beschäftigen und sich bewusst zu machen, dass ein Eintritt in den französischen Markt mit großem Aufwand verbunden ist. Falls Sie sich dazu entschließen ein Bauprojekt in Frankreich anzugehen, ist Cabinet FACT der ideale Partner dafür. Hier ein paar erste Empfehlungen:
1. Schließen Sie einen direkten Vertrag mit dem Bauherren. Cabinet FACT arrangiert die Dezennaldeckung und so währt das Risiko nur 10 Jahre.
2. Verhandeln Sie einen Regressverzicht (oder Beschränkung) mit dem Auftraggeber unter Berufung auf deutsches Recht.
3. Gründen Sie eine Niederlassung in Frankreich, Cabinet FACT ordnet Ihre Umsatzpolice so, dass Sie auf der sicheren Seite sind.