Der Kreis der Unternehmen, die eine vermögenswirksame Leistung anbieten müssen, wird erweitert. Bisher waren nur Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern verpflichtet, ein Gewinnteilungsmodell einzuführen (Sparplan oder eine Prämie für Gewinn- oder Kapitalbeteiligung). Ab dem 1. Januar 2025 sind auch Unternehmen mit 11 bis 50 Beschäftigten dazu verpflichtet.
Diese Aufteilung ist jedoch an die Bedingung geknüpft, dass das Unternehmen in drei aufeinanderfolgenden Jahren einen zu versteuernden Gewinn von mindestens 1% des Umsatzes erzielt haben muss.
Schätzungsweise 1,5 Millionen Arbeitnehmer werden von dieser Regelung profitieren, was für Versicherer und Vermittler, die sich in dieser Marktnische positionieren können, einen wirtschaftlichen Glücksfall darstellt.