Der Wunsch seinen Versicherungsvermittler zu wechseln, kann vielfältige Gründe haben. Die aktuelle Betreuung ist nicht zufriedenstellend, die Reaktivität in der Schadensabwicklung nicht hoch genug, oder ein anderer Vermittler verspricht bessere Deckungen zu geringeren Prämienbeiträgen.
Die Möglichkeit des Wechsels der Betreuung eines Versicherungsvertrages entspricht dem Wesen des Maklergeschäfts. Während es in Deutschland dazu ausreicht, einen Maklerauftrag zugunsten eines neuen Maklers auszustellen, ist dieser Vorgang in Frankreich komplexer.
In Frankreich muss zunächst der bestehende Versicherungsvertrag zur nächsten Fälligkeit vom Kunden gekündigt werden, sodass in einem zweiten Schritt ein neuer Makler für die Betreuung mandatiert werden kann.
Interessante Unterschiede des deutschen und französischen Maklergeschäfts existieren auch in den sprachlichen Nuancen: Während man in Deutschland den Begriff „Courtage“ für die Vergütung des Maklers verwendet, wird damit in Frankreich der „Akt der Vermittlung“ selbst bezeichnet. Spricht man in Deutschland von „Provision“ ist die prozentuale Beteiligung am Umsatz gemeint, Franzosen verstehen darunter Rückstellungen. Die Maklerprovision hingegen wird als „Commission“ bezeichnet.
Dieser kleine Ausflug in die Sprachwelt unterstreicht bereits eindrucksvoll die vielen subtilen Unterschiede, die es bei der Versicherungsvermittlung in Frankreich zu beachten gilt. Cabinet FACT unterstützt Sie gerne als Partner vor Ort und hilft dabei sowohl die versicherungsrechtlichen als auch sprachlichen Hürden zu überwinden.