Am Himmelfahrts-Wochende kamen in Roubaix (Nordfrankreich) drei Polizisten ums Leben. Sie wurden durch einen Raser getötet, der mit seinem Fahrzeug in sie hineinraste. Neben der Tragik des Vorgangs, stellte sich heraus, dass der Fahrer keinen Führerschein mehr besass, dass das Auto keinen TÜV mehr hatte und auch nicht mehr versichert war.
Ein in Deutschland fast unmöglicher Vorgang. Aber leider in Frankreich noch Gang und Gebe.
In der Tat gibt es noch keine automatische Vernetzung zwischen KFZ-Haftpflichtversicherern und der Präfektur/ Zulassungsstelle was den Versicherungsschutz angeht. Ebensowenig wie die automatische Auslösung des Entzugs der Fahrerlaubnis. Diese Zustände betreffen immerhin rund 1.000.000 Verkehrsteilnehmer in Frankreich und deren Kraftfahrzeuge.
Mit Beginn der Reisezeit, empfehlen wir vom Cabinet FACT deshalb dringend drei Dinge im Falle eines Unfalls zu beachten:
1. Lassen Sie sich den Führerschein Ihres Kontrahenten zeigen und machen Sie davon ein Foto / scan.
2. Lassen Sie sich die französische Zulassung (carte grise) des Unfallgegners zeigen, auf dem die kommende TÜV Kontrolle vermerkt ist (Punkt « X.1 »).
3. Machen Sie ein Foto der grünen Versicherungsvignette an (diese ist an der Windschutzscheibe unten rechts in einer Plastikhülle angeklebt). Sollte sie nicht mehr gültig sein, schalten Sie auf jeden Fall die Polizei ein.
Gute und sichere Fahrt in den Urlaub.