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Im Juni 2018 ist eine neue gemeinschaftliche Regelung aller französischen Sachversicherer in Kraft getreten, mit der die Schadenregulierung für Eigentümergemeinschaften neu geregelt wird.
Die Überlappung von Sachversicherungen von Eigentümern, Eigentümergemeinschaften und Mietern in einzelnen Flächen und Losen einer Immobilie wird besser strukturiert, so dass mit einer rascheren und reibungsloseren Regulierung im Schadenfall zu rechnen ist.
Für die neue Regelung gibt es zunächst eine Probezeit von zwei Jahren, danach wird es unter Umständen zu Anpassungen oder Änderungen kommen, um die Erfahrungen aus der Praxis zu berücksichtigen.
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