In Frankreich ist die Einschaltung eines Sachverständigen durch den Versicherer in 99% aller Schadenfälle üblich. Bei Schäden ab einer für das Unternehmen auftretenden Schmerzgrenze oder bei unklarem Sachverhalt, ist die Hinzuziehungen eines Sachverständigen für den Kunden dringend anzuraten. Der Schadenfall ist immer eine Krisensituation, dessen Behandlung mehrer MONATE in Anspruch nehmen kann. Fachkundige Hilfe und Argumentationsstützen sind insofern hilfreich. Zumal diese in den Kostenpositionen der Sach-Police in der Regel mitversichert sind.
Bitte beachten Sie aber, dass in Frankreich der Grundsatz des « kontradiktorischen » Verfahrens gilt, was die Bearbeitungszeiten länger als in Deutschland erscheinen lassen.
Zögern Sie deshalb nicht uns darauf anzusprechen. Denn der vom Versicherer beauftragte Sachverständige vertritt dessen Interessen, die nicht immer mit den Ihrigen übereinstimmen.
Darüber hinaus hat der Sachverständige des Kunden auch die Aufgabe diese bei dessen Versicherungssummenfindung für Gebäude, Betriebseinrichtung, Kosten und Betriebsunterbrechungssumme zu unterstützen. Gesetzlich ist dies im Artikel L.121-5 des französischen Versicherungsgesetzes verankert.
Bei dieser « Taxe » gilt dann in der Regel ein Unterversicherungsverzicht des Versicherers der Police in Höhe der fixierten Summen für eine Laufzeit von 5 Jahren. Zudem ist es üblich, dass der Versicherer dem Kunden auch einen Rabatt auf den Feuerprämiensatz einräumt.
Im Sinne einer eindeutigen Grundlage in diesen von Inflation und rasanter Indexbewegung gekennzeichneten Zeit, ist die Einschaltung eines Sachverständigen Ihres Vertrauens ein sinnvolles Ruhekissen.
Gern hilft Ihnen das Cabinet Fact dabei, den passenden Partner zu finden.