Die derzeit sehr umstrittene Rentenreform Frankreichs besteht aus den folgenden Hauptmassnahmen:
- Das gesetzliche Rentenalter wird progressif ab dem 1.9.2023 von 62 auf 64 angehoben.
- Die Beitragszahlungszeit zur Erreichung einer Vollrente wird auf 43 Jahre erhöht.
- Somit ist ein Rentenaltereintritt mit Vollrente erst mit 67 möglich.
- Es wird eine Mindestrente von 85% des Mindestlohnes eingeführt (somit derzeit 1.200€)
- Unverändert bleiben das Renteneintrittsalter der Invaliden und Arbeitsunfähigen bei 62 Jahren und der Behinderten mit 55 Jahren.
Eine der Nebenauswirkungen dieser Reform, so sie dann beschlossen wird, ist die Beitragserhöhung in der sogenannten « Prévoyance », die in Frankreich die Risiken Tod, Invalidität und Arbeitsunfähigkeit aufgrund Unfall und Krankheit versichert.
Ein späteres Eintreten ins Rentenalter bringt versicherungsmathematisch eine Erhöhung der Todesfälle aber auch der Arbeitsunfähigkeit mit sich. Man rechnet mit einer Erhöhung der darauf zu verwendenden Rückstellungen der Versicherer mit + 25 bis 30 %.
Dies hat als Folge eine durchschnittliche Prämienerhöhung von 10% in den kommenden Jahren in dieser Sparte, obligatorisch für alle Unternehmen Frankreichs mit « Cadres » aber auch 80% aller derer deren Tarifvertrag dessen Abschluss vorsehen.
Im Falle von einseitigen Erhöhungen, haben Sie das Recht auf Sonderkündigungen. Gern begleitet das Cabinet Fact Sie auf diesem Wege.