Vor dem Hintergrund der zu erwartenden Restrukturierungswelle ab September möchten wir hiermit auf ein wichtiges Thema für französische Unternehmen hinweisen, nämlich die Rückstellungen für Pensionszusagen bzw. der Versicherung dieser Verpflichtungen: auch genannt IFC oder „Indemnités de fin de carrière“.
Neben den Kranken- und Unfallversicherungen gibt es außerdem aus den Tarifverträgen (« CCN-Conventions Collectives Nationales ») die Verpflichtung des Unternehmens, seinen Beschäftigten eine Geldsumme auszuzahlen, sobald diese das Unternehmen verlassen. Die Gründe können entweder das Erreichen des Rentenalters oder das einfache Ausscheiden sein, je nach Ausgestaltung des Tarifvertrages.
Die auszuzahlende Summe richtet sich in der Regel nach dem Monatsgehalt, dem Dauer der Betriebszugehörigkeit, dem Grund des Ausscheidens und dem Status des Beschäftigten (Cadre/ Non-Cadre). Andere Kriterien können je nach Tarifvertrag vorkommen.
Diese Pensionszusagen oder IFCs sind durch das frz. Unternehmen als Rückstellung in der Bilanz jährlich zu bilden. Allein das ist aber keine Garantie – weder für das Unternehmen noch den Beschäftigten - dass im Falle des Ausscheidens auch die notwendigen liquiden Mittel vorhanden sind, um die Zahlung leisten zu können.
Lösungen könnten ein Pensionsfonds sein, getragen durch einen externen Kapitalanleger/Versicherer, ein Betriebsfonds oder eine Rückdeckungsversicherung.
Um die Basis der Verpflichtungen per Beginnjahr zu errechnen, ist ein finanzmathematisches Gutachten von Nöten. Gern begleitet das Cabinet Fact Sie dabei.