Bereits per 1. Januar dieses Jahres sind drei Änderungen in der Behandlung des CatNat Systems in Kraft getreten. Hier zur Erinnerung:
1. Die Schadenmeldungsfrist wird von 10 auf 30 Kalender-Tage verlängert. Sollte Ihre Kommune von einer CatNat Erklärung des französischen Innenministers betroffen sein, melden Sie bitte den Schaden an Ihren Versicherer/Vermittler maximal 30 Kalendertagen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt („Journal officiel de la République“) schriftlich an. Besser noch: direkt nach Kenntnis eines CatNat Falles der Ihre Immobilie betrifft.
2. Die Selbstbeteiligungen, deren Höhe bisher von der Kommune abhingen – ob diese ihren Präventivplan umsetzte – sind nicht mehr unterschiedlich je nach Standort. (Bis auf die Güter der Kommune selbst.)
3. Die Verjährungsfrist für Schäden durch Trockenheit und Wasserauffüllung der Böden ist von zwei Jahren nach Schadeneintritt auf fünf verlängert worden.
Neu sind nun per 1. Januar 2025 die folgenden finanziellen Bestimmungen:
1. Für KFZ (und 2-Räder) - Kasko-Schäden: Erhöhung der Versicherungssteuer von bisher 6 % auf neu 9% auf die Deckungsbestandteile „Diebstahl“ und „Brand, Blitzschlag, Explosion, Absturz von Flugzeugen und ihrer Teile“.
2. Für KFZ (und 2 Râder) - Kasko-Schäden: Erhöhung der Versicherungssteuer von bisher 0,5% auf neu 0,75 % für alle anderen Deckungsbestandteile.
3. Für Sachschäden an betrieblich und landwirtschaftlich genutzte Güter: von bisher 12% auf 20%.
4. Für alle anderen Güter von Privat- und Industriekunden, sofern nicht durch Punkt 3 erfasst: Erhöhung von 12 auf 20%.
Alle Verträge, die per 1. Januar 2025 ihre Deckungsstrecke haben, werden mit diesen neuen Steuersätzen belegt werden.
Leider ist davon auszugehen, dass diese Erhöhungen nicht ausreichen werden, das französische CatNat System zu sanieren. Aber vor den Wahlen im Jahr 2027 spricht man darüber nur…