Der Staatsrat (Conseil d’Etat), die höchste verwaltungsgerichtliche Instanz Frankreichs, bringt Bewegung in das Dezennalhaftungsthema. Dies ist vor allem interessant und wichtig für Auftragnehmer die mit Unternehmen und Körperschaften des öffentliche Rechtes in Frankreich verhandeln und Verträge schliessen wollen.
In seiner Entscheidung CE, 5 juin 2023, Société Rousseau, n° 461341, meint der Staatsrat, dass die öffentliche Hand auf jeden Fall Aufträge vergibt, die der Dezennalhaftung unterliegen; auch wenn der Code civil, Art. 1792-7 dies für untrennbar mit dem Gebäude verbundene Ausrüstungsgegenstände prinzipiell ausschliesst. Dieser Paragraph wurde eingefügt um alle Prozesstechnik aus dem Anwendungsbereich der Dezennalhaftung ausdrücklich auszuschliessen.
Konsequenz für alle, die mit der öffentlichen französischen Hand Verhandlungen eingehen, sich mit dem Auftrageber in Verbindung zu setzen, ob dieser darauf besteht.
Zwar ist diese Feinheit nicht allen Auftraggebern bekannt - und es handelt sich ja auch « nur » um eine höchstrichterliche Entscheidung, die das Gesetz nicht ändert - aber wir verspüren bereits ein Bestreben der öffentlich-rechtlichen Auftraggeber sich dessen anzunehmen.
Infolgedessen wird es in den kommenden Jahren durch die verwaltungsrechtliche Hintertür wieder neuen Dezennalversicherungsbedarf geben. Diesen wollte der Gesetzgeber aber gerade verringern. Nun haben ihm die Verwaltungsrichter einen Strich durch die Rechnung gemacht.
Cabinet Fact berät Sie gerne, ob und wie der Bedarf analysiert und eventuell versichert werden kann.