Wenn Sie mit Ihrem persönlichen e-mobilgerät (genannt « trottinettes électriques » oder « monocycle « = monowheel, oder speed bike, oder « gyropode » = segway, oder mini gyropode » = hoverboard) in Frankreich unterwegs sind, denken Sie bitte daran, dass diese, genauso wie jetzt auch in Deutschland, der Versicherungspflicht analog der KFZ Haftpflichten unterliegen.
Die automone Art motorgetriebener Vorwärtsbewegung ob elektrisch oder mechanisch, zieht die Versicherungspflicht gemäss art. L 211-1 des frz. Versicherungsvertragsgesetzes nach sich. Viele denken, dass diese Versicherung in der Privathaftpflicht Frankreichs oder der Wohngebäudevielschutz enthalten sei: dem ist NICHT so, denn die Versicherungspflicht bringt es mit sich, dass dafür in diesem Policen keine Deckung enthalten ist.
Bitte sorgen Sie entsprechen selber für ausreichenden Versicherungsschutz, oder fragen Sie bei dem VERLEIHER dieser Geräte danach bevor Sie es benutzen.
Denken Sie auch daran, dass die Benutzung der Fusswege mit diesen Geräten nicht erlaubt ist.
Ein Dekret ist derzeit Vorbereitung, was in Frankreich hierzu eine neue Katergorie von Fahrzeugen dem frz. Strassenverkehrsgesetz hinzufügt und deren Ausstattung sowie Nutzung definiert.