Entscheidenden Faktoren für die Indexierung der Beiträge sind vor allem die Entwicklung der Gesundheitskosten und der medizinischen Inanspruchnahme, sprich die Gesundheitsausgaben steigen weiter an. Hier einige Beispiele:
die Sprechstunde für Allgemeinärzte wird ab 15.12.2024 auf 30 € steigen. Seit Juni 2024 werden 12 Psychologensitzungen, statt bisher 8, erstattet und der Sprechstundensatz wurde von 30 € auf 50 € erhöht. Dazu kommt die Reform der 100%igen Gesundheit (Beispiel: Erstattung von Rollstühlen in Kürze).
Weitere Faktoren in der Zusammenfassung:
• Die Übertragung der Kosten von der Sozialversicherung auf die Zusatzversicherer. Derzeit ist der Anteil der Rechnungen für Arztbesuche, der an die Zusatzkrankenversicherung geschickt wird, auf 30 % festgelegt und könnte somit auf 40 % steigen.
• Die Entwicklung der Steuer- oder Sozialgesetzgebung: Vertragsverhandlungen zwischen den Angehörigen der Gesundheitsberufe und der Krankenversicherung.
• Der Betrag des PMSS - Beitragsbemessungsgrenze.
• Die Inflation, die die Kosten für Gesundheitsleistungen weiter in die Höhe treibt.
• Die immer älter werdende Bevölkerung, die resultierende Zunahme von Arztbesuchen, Medikamenten und Behandlungen.
Die verschiedenen Reformen haben das technische Gleichgewicht der Krankenversicherungsverträge stark beeinflusst: sie sind heute defizitär und für 2025 muss mit einem durchschnittlichen Anstieg der Beiträge zwischen 7% und 9% gerechnet werden.