Der FGAO « Fonds de garantie des assurances obligatoires de dommages » ist ein privatrechtlicher französischer Investmentfond: einerseits zuständig für die Entschädigung von Verkehrsunfallopfern, bei denen die verantwortlichen Fahrer keine Versicherung haben; andererseits übernimmt der FGAO Erstattungen im Bereich der Kfz-Haftpflichtversicherung, wenn der Versicherer die Versicherungssumme nicht zahlen kann. Seit ein paar Jahren ist der FGAO in finanziellen Schwierigkeiten.
Seit ein paar Jahren muss der FGAO finanziellen Ungleichgewichten ins Auge blicken, da die Kosten der Personenschäden steigen (zwischen 4 und 6 Prozent/Jahr) und der FGAO nicht ausreichend Rückstellungen bilden kann. Die Hoffnung der beiden Leiter des FGAO liegt nun im sogenannten „FVA“ (Fichier des véhicules assurés), einem Register aller versicherten Fahrzeuge, bereitgestellt von den Versicherungen. Dank des neuen Registers können unversicherte Fahrzeuge im Zuge der üblichen Verkehrskontrollen (Blitzer, Nichtbeachtung von Ampeln, Strafgelder etc.) ausfindig gemacht werden und somit die Anzahl der Schadensfälle, in denen der FGAO aktiv wird, verringert werden.
Trotz der finanziellen Schwierigkeiten kann der FGAO auch beispielsweise deutschen Urlaubern helfen, die von einem solchen Unfall mit einem nicht-versicherten Fahrzeug in Frankreich betroffen sind und bleibt somit eine interessante Anlaufstelle im Schadensfall.
Quelle: l’Argus de l’assurance