Die Fernüberwachung (genannt « télésurveillance ») für Fälle des Einbruchdiebstahles, Wasserschäden, Brand oder Rauchentwicklung in Ihren Zweitwohnsitzen ist ein entscheidender Faktor in der Risikokontrolle und Schadenbegrenzung.
Durchschnittlich finden pro Jahr rund 200.000 Einbruchdiebstahlfälle in Frankreich statt. Deren durchschnittlicher Schadenwert beträgt rund 2.000€ pro Fall.
Je nach Höhe der Versicherungssumme des Inhaltes der Wohnung oder des Hause, sowie dessen Beschaffenheit (Kunstgegenstände, Preziosen) sieht Ihr Vertrag eine Fernüberwachung mit Alarmaufschaltung auf eine approbierte Fachfirma vor. Diese wird bei Auslösung des Alarmes aktiv, prüft die Relevanz des Alarmes und übernimmt die weitere Behandlung des Vorganges, sollte sich ein gewaltsamer Zutritt bestätigt haben.
Jeder Versicherer kooperiert in Frankreich mit einem Unternehmen der Fernüberwachung zusammen. Der Partner der Allianz ist die « SEPSAD ». Es werden nur vom Innenministerium zertifizierte Unternehmer überhaupt mit der Fernüberwachung betraut.
Ein Abonnement kostet zwischen 20 und 50 € pro Monat plus die Kosten der Installierung des passenden Aufschaltungsmateriales (Kameras, Bewegungsmelder, Lichtschranken), als Einmal- oder Leasingkosten.
Hinzukommt als Dienstleister im Schadenfall noch die Assistenzfirma, die sich - je nach Policenbedingungen - mit der Bearbeitung NACH Schadenfall befasst. Dazu gehören die Organisierung von Bewachung, Unterbringung im Hôtel, Transfert zum neuen Wohnort und Kontakte mit den Polizeistellen und anderen Behörden.
Je nach Risikoort und Rahmenbedingungen kann eine Fernüberwachung im Vertrag Pflicht sein. Aufgrund der rasanten Erhöhung der Versicherungssummen und schleppenden Verfügbarkeit von Ersatzmaterial nach Schadenfall ist eine Überprüfung der Notwendigkeit empfohlen.
Gern kann das Cabinet Fact Ihnen hier zur Seite stehen.