Die Begeisterung für das superschnelle Flitzen mit dem « vélo » hat auch Frankreichs grosse Städte erreicht. Jeder der etwas auf sich und seinen Tagesplan hält, bemüht sich durch den KFZ Verkehr mittels der Beschleuniger (sprich elektrisches Fahrrad) zu kommen.
Jede 10. Fahrt binnen 2024 (Olympische Spiele Paris) des öffentlichen Nahverkehres wird dadurch zu einer Fahrradtour.
Im Zuge dieser Begeisterung sei uns gestattet darauf hinzuweisen, dass in Frankreich eine andere Verkehrsordnung als in Deutschland Anwendung findet.
Dieses gilt für alle elektrische betriebenen Fahrräder die schneller als 6 km/ h aber maximal 45 km/h fahren: in diesem Fall muss das Fahrrad mit der gesetzlichen KFZ Pflichtversicherung für Halter, Fahrer und Benutzer belegt sein. Der Versicherungsschutz gilt somit für diese Personnengruppe, aber auch für die anderen « Passagiere » und Dritte, egal ob der Gebrauch des Fahrades durch dessen Besitzer erlaubt wurde oder nicht.
Die Fahrt OHNE eine solche KFZ Pflichtversicherung ist eine Straftat und wird mit eine Geldstrafe oder schwereren Strafen belegt. Insofern sind die Benutzer verpflichtet sich zu vergewissern, dass eine Haftpflichtversicherung vorliegt, bevor sie sich in den Sattel heben.
Möglich ist deren Abschluss als autonome Police, oder als Huckepack zur verbundenen Hausrat/ Wohngebäudeversicherung.
Sollte es trotzdem keinen Schutz geben, sieht Frankreich einen Garantiefonds vor, den den geschädigten Dritten finanziell zufrieden stellt und sich dann an den Verursacher des Unfalles zu halten.
Gute Nachricht ist dabei: nicht betroffen sind die Fahrräder mit Hilfsmotor und einfache muskelbetrieben vélos. Es muss jedoch das Fahrrag gemäss der frz. STVO homologiert werden. Eine zusätzliche Hürde auf dem Weg nach Europa!
Im konkreten Fall sind wir gerne da für Sie: sprechen Sie uns gerne an.
Quellen:
Loi Badinter (N° 85-677, des 05/07/1985)
Directive EU N° 2002-24/CE des Parlamentes & Ministerrates 18/03/2002.
Artikel R 311-1 du Code de la Route
Artikel L211-1 du Code des Assurances
Artikel L.324-2 du Code de la Route