Damit ein Dezennalversicherungsschutz aktiviert werden kann (Bestimmungszweck und Standfestigkeit während 10 Jahren nach Abnahme), bedarf es der Charakterisierung eines Projektes als « Bauwerk » im Sinne des französischen Zivilrechts. Dies wurde nun am 8. Juni 2023 mit einer Grundsatzentscheidung des Kassationshofes (analog BGH) speziell hinsichtlich
Der konkrete Fall: An einer PV-Anlage waren aufgrund eines Defekts der Verbindungsschaltungen Erhitzungserscheinungen durch eine Infrarotkamera festgestellt worden. Um einen Brand zu vermeiden, schaltete der Betreiber die PV-Anlage ab und verlangte vom Monteur der Anlage und dessen Dezennalversicherer eine Entschädigung. Der Versicherer wollte allerdings das Charakteristikum Bauwerk nicht auf die PV-Anlage anwenden. Das Berufungsgericht gab nun dem Kläger Recht, ebenso wie das höchste französische Gericht.
Wir können also festhalten, dass PV-Anlagen - egal ob bei Erstbau oder nachträglich, dachintegriert oder aufgesetzt, fest oder trennbar mit dem Gebäude verbunden - zwingend eine Dezennalhaftung mit sich bringen und auch die Versicherungspflicht nach sich ziehen. Dies ist ein wichtiges Grundsatzurteil das Rechts- und Versicherungssicherheit im stark expandierenden PV-Markt Frankreichs gewährleistet.
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