Im Falle der Beendigung des Arbeitsvertrages (außer bei Kündigung durch den Arbeitnehmer oder Entlassung wegen schweren Fehlers) haben Arbeitnehmer die Möglichkeit einen Antrag auf eine zeitweise Beibehaltung ihrer betrieblichen Zusatzkrankenversicherung zu stellen (sog. Portabilitätszeitraum).
Voraussetzung für eine Verlängerung des Versicherungsschutzes ist, dass der ehemalige Mitarbeiter Zahlungen von der Arbeitslosenversicherung bezieht. Die Dauer des Portabilitätszeitraums hängt von der Betriebszugehörigkeit ab und beträgt maximal 12 Monate. Während dieses Zeitraums muss keine zusätzliche Versicherungsprämie gezahlt werden.
Im Falle des Ausscheidens des Mitarbeiters ist der Arbeitgeber verpflichtet, diesen neben der Aushändigung des Arbeitszeugnisses schriftlich über die oben ausgeführten Bestimmungen zu informieren. Zur Erleichterung der Antragstellung müssen dem Arbeitnehmer die entsprechenden Formulare zur Verfügung gestellt werden.
Es wird dringend empfohlen, eine schriftliche Bestätigung des Mitarbeiters über die Aushändigung dieser Informationen einzuholen.