Die verheerenden Unwetter in Spanien im Oktober sind der traurige Anlass, auf die CatNat-Regelung (für Naturkatastrophen) in Frankreich zurückzukommen. Ein gute Nachricht für Versicherte:
Die Verjährungsfrist für Klagen auf Entschädigung durch die CatNat-Regelung war bisher zwei Jahre, beginnend mit dem Datum der Veröffentlichung im Amtsblatt. Kürzlich kam der Kassationsgerichtshof zum Schluss, dass der Beginn der Verjährung NICHT das Datum der Veröffentlichung des Erlasses sein kann.
Nach Ansicht des Gerichts könnte die Verjährungsfrist auch darüber hinausgehen, wenn der Versicherte erst NACH der Veröffentlichung des Erlasses Kenntnis von den Schäden an seinem Eigentum durch den Schadensfall erlangt hat. In diesem Fall waren Dürreschäden für den Käufer nicht erkennbar, da sie aufgrund von Vegetation an Wänden zunächst nicht sichtbar waren.
Es bleibt jedoch dem Versicherten überlassen, nachzuweisen, dass er von den Mängeln keine Kenntnis haben konnte.