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Ab dem 1. Januar 2020 ändern sich die Entschädigungsleistungen der Zusatzkrankenversicherung in Frankreich in den Bereichen Optik, Hörgeräte und Zahnmedizin. Bisher zahlten die französischen Zusatzkrankenversicherungen pauschal die nicht von der Sozialversicherung übernommenen Kosten zurück.
Dies bleibt auch weiterhin so, allerdings erhöht der Staat die Anteile der Zusatzkosten.
Die Zusatzkrankenversicherer müssen sich zum Beispiel verpflichten Brillengestelle bis zu einem Preis von 105€ zu übernehmen.
Jeder Versicherte bekommt 17 Standard-Brillengestelle zur Auswahl gestellt, die ihm der Optiker anbieten muss, und die in die Preiskategorie 105€ fallen.
Wem die "Standardbrille" nicht gefällt, der kann etwas drauflegen, um seinen Wunsch zu erfüllen.
Wir gehen davon aus, dass diese Reform zu Beitragserhöhungen führt.