Der Wunsch seinen Versicherungsvermittler zu wechseln, kann vielfältige Gründe haben. Die aktuelle Betreuung ist nicht zufriedenstellend, die Reaktivität in der Schadensabwicklung nicht hoch genug, oder ein anderer Vermittler verspricht bessere Deckungen zu geringeren Prämienbeiträgen.
Die vorgesehenen Lockerungen am 11. Mai werden nicht im ganzen Land die gleichen sein. In Risikozonen - Reims liegt in einer solchen - bleiben starke Einschränkungen weiter bestehen. Langsam soll aber der öffentliche Nahverkehr wieder starten, wobei Passagiere eine Maske tragen müssen. Restaurants, Bars und Cafés bleiben geschlossen.
Zwei neue Urteile des französischen Kassationsgerichtshofes bringen Klarheit bezüglich der Verjährungsfrist von Regressansprüchen zwischen zwei Baufirmen bzw. Baufirmen und ihren Unterauftragnehmern. Bisher wurde häufig die Ansicht vertreten, dass für Baufirmen die gleiche Verjährungsfrist gelte wie für Bauherren, nämlich 10 Jahre nach Abnahme der Bauarbeiten (Artikel 1792-4-3 Code Civil).
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Als Versicherungsmakler sehen wir es als unsere wichtigste Aufgabe an, unseren Kunden Sicherheit zu geben - unter allen Umständen. Wir arbeiten an Ihrer Seite, in totaler Unabhängigkeit mit dem Ziel, Ihnen den besten Versicherungsschutz zu vermitteln.