Vor dem Hintergrund der zu erwartenden Restrukturierungswelle ab September möchten wir hiermit auf ein wichtiges Thema für französische Unternehmen hinweisen, nämlich die Rückstellungen für Pensionszusagen bzw. der Versicherung dieser Verpflichtungen: auch genannt IFC oder „Indemnités de fin de carrière“.
Mehr und mehr Bauunternehmen zieht es auf den französischen Markt, doch bereits vor Baubeginn präsentiert sich dort die erste große Hürde: die Notwendigkeit einer sogenannten „Assurance Décennale“. Jedes Bauunternehmen, das in einem direkten vertraglichen Verhältnis mit dem Bauherrn steht, unterliegt einer 10-jährigen Gewährleistungspflicht für Schäden am Bau.
Gute Neuigkeiten für das Gaststättengewerbe: Der Versicherungskonzern AXA hat sich mit mehreren hunderten Restaurantbesitzern darauf geeinigt, einen großen Teil ihrer Betriebsverluste im Zusammenhang mit der Covid-19 Krise auszugleichen, wie der Konzernchef Thomas Buberl in dieser Woche mitteilte.
Der Sommer ist da und Europa scheint nach den dramatischen Wochen der Coronakrise im Frühjahr wieder einer gewissen Normalität entgegenzusteuern. Corona hat trotz zeitweilig geschlossener Grenzen der Beziehung zwischen Frankreich und Deutschland nicht geschadet, allerdings hat die Krise gezeigt, dass den Ministerien beider Länder die Koordination schwerfällt.
Im Falle der Beendigung des Arbeitsvertrages (außer bei Kündigung durch den Arbeitnehmer oder Entlassung wegen schweren Fehlers) haben Arbeitnehmer die Möglichkeit einen Antrag auf eine zeitweise Beibehaltung ihrer betrieblichen Zusatzkrankenversicherung zu stellen (sog. Portabilitätszeitraum).