Änderung der Kündigungsmodalitäten: Neue Kündigungswege Gemäß dem Gesetz n°2019-733 vom 14. Juli 2019 wurden die Kündigungsmöglichkeiten für Vorsorge- und Krankenversicherungen in Frankreich, ungeachtet des Kündigungsgrundes, für Versicherungsnehmer ausgeweitet.
Vorige Woche traf sich der „Arbeitskreis Vermittler/Makler“ des Bundesverbands der Assekuranzführungskräfte (VGA) in den Räumlichkeiten der Alten Leipziger in Oberursel. Für Cabinet FACT war dies die erste Teilnahme an einer Veranstaltung nach dem Lockdown Mitte März.
In Zusammenarbeit mit der AHK Deutsch-Französische Industrie- und Handelskammer Frankreich in Paris bietet das Cabinet FACT auch in diesem Jahr einen dualen Ausbildungsplatz für Postgraduates ab 1. September in seinem Büro in Reims an. Voraussetzung für die einjährige Ausbildung als Beauftragte/r für Partnerschaften und Zusammenarbeit ist ein Bachelor-Abschluss plus 3 (Wirtschaft/Management/Marketing) oder gleichwertige Berufserfahrung sowie sehr gute Deutschkenntnisse.
Seit dem 14. Juli (Nationalfeiertag) scheint in Frankreich die Zeit stillzustehen. Das Land befindet sich in „Sommerpause“, die sich noch bis Ende August hinziehen wird. Doch das gilt nicht für Cabinet FACT. Ein spannendes neues Projekt führte unsere Kolleginnen Yaren Atastoken und Felicitas Bruckmann in einer Woche 3000 km quer durch Frankreich.
Vor dem Hintergrund der zu erwartenden Restrukturierungswelle ab September möchten wir hiermit auf ein wichtiges Thema für französische Unternehmen hinweisen, nämlich die Rückstellungen für Pensionszusagen bzw. der Versicherung dieser Verpflichtungen: auch genannt IFC oder „Indemnités de fin de carrière“.