Der selbstständig Tätige genießt in Frankreich keinen automatischen Deckungsschutz für Unfall, Krankheit oder die daraus entstehenden Einnahmeausfälle.
Auch die Absicherung im Rentenfall muss individuell organisiert werden. Indem wir Ihnen die gesetzlich zugelassenen Absetzbarkeiten der Beiträge und Freibeträge im Auszahlungfall beachten, kommen Sie in den Genuss einer passenden Risikovorsorge für sich und Ihre Familie.
Auf die besondere Situation von « Inpats » kann auch eingegangen werden.