Sparpläne, Gewinn- und Erfolgsbeteiligung, Direktversicherung

Personen-Gruppen-Zusatzversicherungen

Sparpläne, Gewinn- und Erfolgsbeteiligung, Direktversicherung

Ein Unternehmen in Frankreich mit über 50 Mitarbeitern muss eine vermögenswirksame Leistung für seine Angestellten einsetzen. Der Mitarbeiter kann selber den Betrag monatlich oder einmalig einzahlen oder die Gewinnbeteiligung wird direkt überwiesen. Das Geld ist für 5 Jahre gesperrt. Die Grenze beläuft sich auf 50% der Höchstgrenze der Sozialversicherung, d. h. 19 866€ pro Jahr (2018).

Wie in Deutschland kann die vermögenswirksame Leistung verschiedene Varianten beinhalten: Wertpapiere, Fonds, Vorsorgeplan des Unternehmens… Für den Arbeitsgeber ist es ein Vorteil, da es vom Nettogewinn steuerlich absetzbar ist.

Möchten Sie einen Sparplan für Ihre Mitarbeiter in Frankreich abschließen? Fragen Sie uns an.

Brauchen Sie mehr Information?


Schreiben Sie uns an    T. +33 (0)3 26 89 59 20