Aus diversen Motiven heraus: kapitalmäßige Vorsorge für Ablösung von Partnern/ Gesellschaftern/ Miteignern; Absicherungen für Rechnung des Investors/ Kreditinstitutes bei Fremdfinanzierungen oder Vorsorge für den Ausfall des « spiritus rector » des Unternehmens, sollte hierüber nachgedacht werden.
Eine sehr individuelle und vertrauliche Beratung kennzeichnet unser Haus. Aufgrund vielfach notwendiger Gesundheitsprüfungen sichern wir Ihnen absolute Diskretion zu und sind gern bereit eine Vertraulichkeitsrevers zu erarbeiten.