Sach- und Betriebsunterbrechung

Betriebsversicherungen in Frankreich

Sach- und Betriebsunterbrechung

Die spezifischen Besonderheiten sind wie folgt zu beschreiben: die Versicherung von Naturkatastrophen ist eine Pflichtversicherung für alle Versicherer, die die Feuergefahr in Frankreich abdecken, sei es eine Immobilie, Zwischenlagerungen oder Montagerisiken.

Ebenso ist die Terrorgefahr eine gesetzliche Pflicht für alle in Frankreich belegene Risiken. Deren Deckungsumfang ist per Gesetz festgelegt und umfasst neben den üblichen Gefahren auch solche biologischer, nuklearer und chemischer Natur.

Hinzu kommt eine Abgabe für die Opfer von Terrorakten. Der Deckungsumfang beinhaltet nicht die bekannten « EC »-Gefahren sondern ein anderes Deckungsmodell in Aufbau als auch in Inhalt (Stichwort: Schäden an elektrischen Ausrüstungsgegenständen oder Wasserschäden).

Bitte beachten Sie, dass eine Höchstentschädigung im Sturmfall nur mit der der Feuergefahr gleich zu setzen ist. Abweichungen sind nicht zulässig. Besonders wichtig bei der Anmietung von Objekten, Büros oder Gewerbeflächen in Logistikzentren ist die korrekte Behandlung der Mietsachschäden gemäss des Code civil.

Auch hier gilt die Verschuldensvermutung zulasten des Mieters, was die Behandlung im Rahmen der Sach- und nicht der Haftpflichtdeckung notwendig macht. Das aufmerksame Studium der zu unterzeichnenden Mietverträge gibt hier Aufschluss.

Gern unterstützen wir Sie dabei.

Die Versicherungssteuer beträgt derzeit 9%.

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