Grundsätzlich kennt man in Frankreich nicht die Begriffe und Deckungsformen « Vollkasko » oder « Teilkasko ». Die Deckungsinhalte werden mittels Einzelgefahren versichert. Üblich ist die Abdeckung aller auftretenden Sachgefahren im Deckungsblock « alle plötzlich und unvorhersehbaren Ereignisse ».
Der Fahrer selber ist automatisch mitversichert.
Die Deckungssumme im Personenschadenfall ist unlimitiert.
Beachten Sie bitte auch, dass selbstfahrende Arbeitsmaschinen (Gabelstapler, Hebebühnen, Reinigungsmaschinen, Traktoren etc.) NICHT in der Betriebshaftpflichtpolice versicherbar sind. Diese unterliegen der KFZ-Pflichtversicherung und sind insofern in der Flottenpolice zu erfassen. Dies gilt auch für zeitweise Verwendung dieser Arbeitsmittel in Frankreich.
Besonderheit: die Fälle des « unentschuldbaren Fehlers » des Arbeitgebers (siehe Haftpflichten), bei denen die Bewegung eines KFZ oder einer Arbeitsmaschine im Spiel ist, werden im Rahmen der KFZ Haftpflichtversicherung des jeweiligen Fahrzeuges erfasst. Sollten also Mitarbeiter die der frz. Sozialversicherung unterliegen, mit einem nicht in Frankreich versicherten Fahrzeug unterwegs sein, liegt eine Deckungslücke vor!
Gern stehen wir für Lösungswege zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass der Markt derzeit keine Deckung für die Beschaffung eines Ersatzfahrzeuges im Rahmen der Dienstreisekaskoversicherung bietet. Das Unternehmen muss diese Anmietung insofern selber finanzieren. Auch ist in Frankreich es NICHT Praxis eine « Doppelkarte » bei der Zulassungsstelle (Präfektur) bei der Anmeldung des KFZ zu hinterlegen.
Bitte fragen Sie rechtzeitig bei unsan, damit bei Abholung oder Kauf des Fahrzeuges der Versicherungsschutz per Grüner Karte abgewickelt werden kann.