Für temporäre Investitions- und Bauvorhaben bietet der frz. Markt gebündelt die Bearbeitung von Bauleistungs- Montage-, und Bauherrenhaftpflichtpolicen an.
Die separate Deckung von Bauherrenhaftpflichtversicherungen bei grösseren Vorhaben praktiziert der Markt nicht. Die Feuergefahr, sofern diese länger als 3 Monate zu versichern ist zieht automatisch die Versicherungspflicht der Naturkatastrophen (Cat Nat) und der diversen Terrorgefahren im Rahmen des Gareat nach sich. Bei Projekten der Leistungserzeugung von Energie (Biogaz, Photovoltaik, Windenergie, Wasserkraft..) stellen sich teilweise die Frage noch der Notwendigkeit von Dezennalhaftpflichtversicherungen (siehe Haftpflichten).
Bei Objekten, die der Pflichtversicherung unterliegen, kommt auch die Notwendigkeit der « Dommages Ouvrage », Dezennalsachversicherung auf Rechnung des Bauherren und deren Rechtsnachfolger, zum Tragen.
Selten, aber nicht ungewöhnlich sind die Fragen der vorweg genommenen Betriebsunterbrechung oder des Einnahmeausfalles, aufgrund verspäteter Inbetriebnahme und Einspeiseverlust. Sprechen Sie uns an, wir analysieren Ihren Bedarf gerne gemeinsam.
Versicherung von Baurisiken in Frankreich: Die „RC Décennale“
Die sogenannte „Dezennalversicherung“ (RC Décennale) stellt eine Besonderheit des französischen Versicherungsrechts dar. Dabei handelt es sich um eine Pflichtversicherung für eventuelle Gewährleistungsansprüche des Bauherrn, die jeder Hersteller („constructeur“) eines Bauwerks („bâtiment“) abschließen muss.
Als "Hersteller" gelten beispielsweise Architekten, Ingenieurbüros oder Generalübernehmer, also alle, die direkt mit dem Bauherrn einen Vertrag geschlossen haben. Oft wird selbst von Nachunternehmern der Nachweis über eine solche 10-Jahres-Versicherung verlangt, auch wenn das Gesetz dies nicht vorschreibt.
Abgedeckt werden mit der sogenannten „Garantie RC Décennale“ Schäden an Bauwerken, welche die Standfestigkeit oder die Nutzbarkeit des Bauwerks beeinträchtigen, und das über einen Zeitraum von 10 Jahren nach der Bauabnahme.
Auch für deutsche Unternehmen, die auf dem französischen Markt Bauprojekte realisieren wollen, gilt: Vor Baubeginn muss der Nachweis über eine vorliegende Dezennalversicherung erbracht werden.
Insbesondere für deutsche Firmen ohne Sitz in Frankreich kann es jedoch schwierig sein, einen Versicherer auf dem französischen Markt zu finden. Als unabhängiger Versicherungsmakler begleitet Cabinet FACT deutschsprachige Unternehmen bei Bauprojekten in Frankreich und hilft dabei, sowohl sprachliche als auch bürokratische Hürden zu überwinden. Dabei sorgen wir dafür, dass der Informationsfluss zwischen dem Mutterhaus des Unternehmens, der französischen Niederlassung und den jeweiligen Versicherungsgesellschaften und Vermittlern reibungslos funktioniert.
Wir bieten Ihnen passgenauen Versicherungsschutz für Ihr individuelles Bauvorhaben in Frankreich und beraten Sie auch gerne zu themenverwandten Versicherungen wie der „Assurance Dommage Ouvrage“ für Bauherren oder der „Assurance constructeur non réalisateur“ für Bauträger.
- Beratung & Versicherungsschutz für Ihr Bauvorhaben
- Zweisprachiger Service
- Begleitung im Schadenfall
Gerne senden wir Ihnen unverbindlich ein Angebot zu. Hier finden Sie unsere Fragebögen zum Ausfüllen: Einzelbaustellenanfrage und einen Fragebogen bzgl. deutschen Firmen, die in Frankreich arbeiten.
Wir werden Ihre Anfrage umgehend bearbeiten. Bei Rückfragen schreiben Sie uns gerne eine kurze Email an cabinetfact@cabinet-fact.com oder rufen Sie uns einfach an: TEL. +33 (0)3 26 89 59 20
Einzelbaustellenanfrage Fragebogen (pdf)
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